Maximaler Schadensersatz
Mit spezialisierten Rechtsanwälten
Schadensersatz
Rechtsanwalt Rouven Walter, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ziel des Schadensausgleichs ist, dass der Zustand hergestellt werden muss, der ohne Unfall oder Behandlungsfehler bestünde. Wir kämpfen für Sie, dass Ihnen für Ihre Zukunft die maximale Entschädigung zur Verfügung steht.
Wir als Fachanwälte für Arzthaftungs- und Verkehrsrecht ergänzen uns im Bereich des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes bei Personenschäden optimal.
Wir arbeiten mit qualifizierten medizinischen oder unfallanalytischen Sachverständigenbüros zusammen. Um maximalen Schadensersatz zu erhalten, müssen Sie in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bestmöglich vertreten sein.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen eine allgemeine Einführung in das Thema Schadensersatz, auf den Unterseiten finden Sie weitere Informationen zu verwandten Themen wie
Schadensersatz -> Schadensausgleich
Der Grundgedanke des deutschen Rechts ist der Ausgleich des Schadens. Es gibt keinen Strafcharakter (anders etwa in den USA). Während beim Schmerzensgeld (immaterieller Ersatz) ein Ausgleich nur sehr unvollkommen möglich ist, so ist dies bei den drei maßgeblichen materiellen Schadensposten des Personenschadens durchaus möglich. Der Erwerbsschaden, der Haushaltsführungsschaden und die vermehrten Bedürfnisse lassen sich in Geld fassen und ausgleichen.
Wichtig dabei ist, die Präzision der Berechnung. Herausragende Bedeutung für die Höhe der Entschädigung, besonders wenn abgefunden (kapitalisiert) werden soll, sind die Verhandlungen mit dem Versicherer über den Zinsfuß der Kapitalisierung.
Der materielle Schadensersatz kann die Schmerzensgeldforderung leicht übersteigen, manchmal sogar um ein Vielfaches.
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Die Geschädigten sind nach dem Gesetz so zu stellen (Ersatz), wie sie ohne den Schaden gestanden hätten. Das klingt einfach, ist es aber nicht; im Gegenteil: Bei einem beschädigtem Auto ist es noch halbwegs möglich, den Schaden zu kompensieren. Bei Personenschäden ist das hinsichtlich des Körperschadens eben gerade nicht möglich. Statt einer Wiederherstellung müssen sich Geschädigte mit Geld zufrieden geben.
Allein das Wort „Schadensersatz“ wird deshalb – wie auch „Schmerzensgeld“ – der Sache nicht gerecht: Es gibt vor, dass ein Ausgleich für Schäden mittels Geld möglich ist. Das ist nicht der Fall. Die Entschädigung ist nur ein Notbehelf. In all den langen Jahren, in denen unsere Kanzlei Opfer von Verkehrsunfällen und Ärzten vertritt, gab es keinen Fall, bei dem man sagen konnte: „Jetzt ist alles gut.“ Das ist es nie bei einem schweren Schaden, wenn die gesamte Lebensführung beeinträchtigt ist. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung haben wir etliche Fälle begleitet. Es berührt uns nach wie vor, wenn Ärzteopfer oder Unfallopfer schwerste Verletzungen haben, ihren Beruf verlieren, vielleicht auch ihren Partner; wenn der Lebensstandard sinkt.
Die Schmerzen und Schädigungen sind oftmals unerträglich, sei es der Verlust eines Beines oder eine eingeschränkte Lebenserwartung, bei der Geschädigte täglich mit der Verkürzung seiner Lebenszeit konfrontiert werden. Auch dieses Leid muss der Schädiger wiedergutmachen.
Es geht eben nicht allein um reine Schmerzen, sondern auch um den finanziellen Ausgleich aller anderen Einbußen, wie Pflegekosten, der Schaffung einer behindertengerechten Wohnung für Rollstuhlfahrer (eine Querschnittslähmung kann Folge eines Motorradunfalls oder eines ärztlichen Behandlungsfehlers sein). Das kann für die Schädiger teuer werden. Deshalb mauern Versicherer und Ärzte, verdrehen Tatsachen und versuchen die Opfer von Ärztepfusch und Geisterfahrern sowie Verkehrsrowdys abzuwimmeln und abzuspeisen. Das macht auch uns manchmal fassungslos. Es zeigt aber, dass Opfer ohne spezialisierte Fachanwälte keine Chance haben.