Aufklärung über konservative Behandlungsoptionen
Erhebliche Lebensbeeinträchtigungen nach „relativ indizierter“ Operation Der Kläger hatte langjährige Rückenbeschwerden mit Schmerzen aufgrund Wirbelgleitens. Eine Spritzenbehandlung und Physiotherapie blieben ohne nennenswerten Erfolg. Nach Aufklärung und Beratung, deren Inhalt streitig ist, entschloss er sich zur Operation. Diese war nur „relativ indiziert“ (kann man machen, muss man aber nicht). In der